Garantiebestimmung
1 Jahr Garantie für gebrauchte E-Bikes:
Umfang, Voraussetzungen, Ausnahmen und Ausschluss
Cleverbikes übernimmt gegenüber Verbrauchern für ein Jahr ab Auslieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors des verkauften E-Bikes. Gegenüber nicht Verbrauchern gelten die Garantiebestimmungen nicht.
Funktionsfähigkeit bedeutet, dass kein Totalausfall der Funktionsfähigkeit (im Folgenden auch „Defekt“) vorliegt.
Die Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen.
Die Garantie findet keine Anwendung bei einem Defekt, der auf einen unsachgemäßen Umgang, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des E-Bikes, nicht fachmännisch durchgeführten Reparaturen, falscher Aufbewahrung, Einwirkungen durch Unfälle oder mangelnder Wartung oder Pflege zurückzuführen ist.